Siebenschläfer Vertreiben !
Das sollten Sie über Siebenschläfer wissen !
Der Siebenschläfer gehört zu einem der lästigsten Schädlinge welche sich im Lebensraum der Menschen niederlassen können. Vorwiegend wird der Dachstuhl oder Dachboden vom Siebenschläfer bewohnt. Die Folge einer solchen Belagerung durch den Siebenschläfer auf dem Dachboden können gravieren sein.
Von der Nervenaufreibenden Geräuschkulisse welches das vorwiegend Nachtaktive Tier von sich gibt bis hin zu den Gerüchen durch Urin oder Siebenschläfer Kot werden die Eigentümer oder Bewohner stark belastet und vor allem durch die Exkremente welche durch die Dämmungen des Dachbodens irgendwann in den Lebensraum des Menschen sickern und dort im Deckenbereich hässliche Flecken hinterlassen und die Gerüche immer stärker das Leben in den eigenen Räumen unerträglich machen.
Warum muss ich den Siebenschläfer vertreiben ?
Es darf nicht vergessen bleiben das der Siebenschläfer zum Teil auch als ein Raubtier bezeichnet werden kann, denn auch kleinere Vögel und andere Kleintiere wie Mäuse oder Ratten in freier Wildbahn fängt er und verbringt Sie in seinen Lebensraum. Dieser Lebensraum ist meist Ihr Dachboden ! Die hierbei entstehenden Rückstände der Kadaver erzeugen zudem zusätzliche Gerüche welche nicht nur belästigend sind sondern auch durch das Verwesen der Tiere gesundheitsgefährdend für den Menschen sind.
Nicht das dies genügend Gründe währen einen Siebenschläfer zu vertreiben, ist einer der Ausschlaggebenden Gründe auch der Erhalt der Bausubstanzen. Denn der Siebenschläfer ist ein relativ aktives Tier und tobt gerne herum und beschädigt mit seinen scharfen und kräftigen Gebiss Dachisolierungen und das Dämmmaterial vor allem im Frühjahr, denn dann ist die sogenannte Ausbildungszeit des Nachwuchses welche dem Adulten Tier alles nachmacht. Teilweise werden halblebende Mäuse in den Dachbodenbereich vom Alttier gebracht um den Jungen das Jagen und Erlegen (töten) Beizubringen. So faszinierend die soziale Kompetenz der Siebenschläfer auch ist, sie gehören nicht in den Lebensraum des Menschen und müssen im Eigeninteresse der Eigentümer vertrieben (Siebenschläfer vertreiben) werden.
Oft stellt sich dieses zunächst kleine Problem später als einer Katastrophe da, durch das zerstörte Dämm-Material oder die kaputtgebissene Dachisolierung gelangt Regenwasser in den Innenbereich, die Wände saugen sich voll und was dann Entsteht sollte ja klar sein, unangenehmer und höchst Lebensgefährdender Schimmel! Auch wenn mal der Strom weg ist, nicht wundern es ist durchaus möglich das der Siebenschläfer mal eine in der Wand verlegtes Elektrokabel durchgebissen hast, die folgen hierfür währen dann auch bekannt.
Wie kann ich den Siebenschläfer selbst vertreiben?
Wenn Sie selbst ein Betroffener sind welcher aktuell ein Problem mit dem Siebenschläfer im Dachboden oder anderen Bereichen hat dann sollten Sie nicht länger zögern und den Siebenschläfer vertreiben. Richtig ! Vertreiben ist die einzige effektive Möglichkeit diesen Schädling langfristig loszuwerden, denn der Siebenschläfer steht auf der roten Liste der gefährdeten Tierarten und darf nicht getötet werden. Ebenso ist ein professionelles Einfangen des Siebenschläfers problematisch und vor allem Kostenintensiv, denn dies darf nur durch einen geprüften Schädlingsbekämpfer erfolgen. Dies ist automatisch mit hohen Kosten verbunden , denn die Fallen müssen permanent überwacht werden, es müssen teure Köder ausgelegt werden und bei Erfolg muss der Siebenschläfer mindestens 40km weiter weg ausgesiedelt werden. Denn dies ist eine für Ihn unüberbrückbare Distanz um den Weg wieder zurück zu finden. Es gibt Berichte und Studien wonach Siebenschläfer ein Raubradius von über 26km haben. Dies hat dann auch erklärt warum ausgesetzte Siebenschläfer den Weg nachhause wieder gefunden haben. Der einzig effektive Weg einen Siebenschläfer loszuwerden ist die Vertreibung, er muss dazu gebracht werden das Objekt freiwillig zu verlassen.
Kostenlose Siebenschläfer-Beratung !
Sie haben einen Siebenschläfer und wollen diese effektiv und langfristig vertreiben? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Unsere bundesweit erreichbare Hotline 0800 – 66 99 77 0 (kostenfrei) ist steht für Sie besetzt, wir beraten Sie gerne unverbindlich und absolut kostenfrei. Sie können das Mittel entweder telefonisch oder über unser Bestellsystem anfordern.
Vergessen Sie die Siebenschläferbekämpfung durch Ultraschallgeräte !
Zahlreiche Anbieter tummeln sich im Internet und bieten Ihnen zu Preisen von 50€ bis hin zu 300€ erfolgversprechende Gerätschaften mit denen Sie schlussendlich nur den Hersteller oder Händler glücklich machen. Einer der Gründe warum wir als professionelle Schädlingsbekämpfer dieses patentierte Vertreibungsmittel für Siebenschläfer endwickelt haben ist auch der Grund das zahlreiche Kunden sich über den Misserfolg und die teuren Kosten sowie die verschwendete Zeit mit einem Ultraschallgerät geärgert haben.
Wie funktioniert Siebenschläfer SuperEXpel ?
Die Anwendung sowie die Anbringung des sogenannten Vergrämungsmittels ist Kinderleicht, grundsätzlich mach es aber Sinn uns vor Gebrauch des Mittels telefonisch zu kontaktieren, wir helfen Ihnen gerne und selbstverständlich kostenfrei das Mittel korrekt anzubringen. Hierfür ist keine Ausbildung oder Fachkenntnisse notwendig.
Anwendungsbeispiel um einen Siebenschläfer vom Dachboden zu Vertreiben.
Schritt 1:
Sie benötigen zunächst eine Atemschutzmaske oder ein Tuch vor dem Gesicht um das Mittel selbst nicht einzuatmen.
Schritt 2:
Wir empfehlen Ihnen eine handliche Schippe oder ein ähnliches Werkzeug um das Mittel aus dem Behältnis zu verbreiten, sowie Handschuhe.
Schritt 3:
Zunächst sollten Sie sofern es sich um einen Dachboden handelt, etwas aufräumen und so viel freistehende Fläche wie möglich zu schaffen.
Schritt 4:
Das Mittel wird nun mittels der Schippe aus dem Behälter genommen und Großflächig auf der gesamten Bodenfläche verteilt. (Überall wo der Siebenschläfer laufen kann)
Schritt 5:
Wichtig sind vor allem die die Leisten oder Eckbereiche zwischen Boden und Dachansatz, denn hier ist zu 98% irgendwo der Eingangs bzw. Zugangsbereich für den Siebenschläfer. Hier sollten Sie das Mittel großzügig anbringen.
Was passiert nach der Anbringung des Mittels?
Der Siebenschläfer wird beim erwachen oder der Rückkehr an seinen Lebensort, also Ihren Dachboden, plötzlich eine Veränderung merken. Er wird unmittelbar mit seinen Pfoten durch das Mittel laufen, das Mittel wird sich auch in seinen Fell festbinden. Genau das ist auch Ziel der Auslage! Der Siebenschläfer wird auch durch seine verspieltes Wesen das Material aufwirbeln und unmittelbar auch einatmen. Das Präparat ist für das Tier jedoch weder schädlich noch tödlich ! Da der Siebenschläfer ein sehr reinliches Tier ist wird er auch bei der Körperpflege das Mittel unmittelbar von seinen Pfoten lecken ggf. auch vom Fell. Nach dem diese Prozedur erfolgt ist wird der Siebenschläfer , so das Fachwort „Vergrämt“ . Seine Schleimhäute reagieren, das Fell juckt, die Augen tränen, dem Siebenschläfer bleibt nur noch die Flucht.
In den meisten Fällen ist es so da der Siebenschläfer noch 2-3 mal zurückkehrt um diese Lektion mehrfach zu erfahren, daher ist es unbedingt erforderlich das Mittel 3-4 Wochen angebracht zu lassen. Nach dem der Siebenschläfer erfolgreich vertreiben worden ist kann das Mittel mittels Staubsauger oder Wischen entfernt und entsorgt werden. Wir empfehlen Ihnen jedoch an den Randbereichen das Mittel liegen zu lassen, bzw. nochmals nachzulegen. Dadurch sichern Sie nämlich das sich ein erneuter Befall nicht ereignet, es könnten ja mehrere Siebenschläferfamilien in Ihrem Gebiet leben. Das Präparat ist bei optimaler Witterung und fachgerechter Anbringung bis zu 18 Monate aktiv und verhindert einen Neubefall.
Weiter Informationen über den Siebenschläfer
Darf man Siebenschläfer töten?
Nein ! Der Siebenschläfer (Glis glis)ist eine besonders geschütztes Tier und wird in der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) deklariert. Gemäß § 42 BNatSchG ist es verboten wild lebenden Siebenschläfern nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen oder Zufluchtstätten der Natur zu beschädigen oder zu zerstören. Ein Verstoß gegen diese Gesetzgebung kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden (§ 65 BNatSchG). Demnach ist das töten des Siebenschläfers nicht erlaubt. Doch keine Angst, den Siebenschläfer darf man Vertreiben.
Wissenschaftlicher Name des Siebenschläfers: Glis glis